Grundlagen
Krisen werden im Mittelstand zumeist durch Liquiditätsprobleme identifiziert. Das Erkennen frühzeitiger Krisenstadien und damit eine noch mögliche Umsetzung von Maßnahmen findet ebenso wie Prävention kaum statt. Dies führte in der Vergangenheit u.a. auch in zahlreichen Fällen dazu, dass notwendige Insolvenzanträge zu spät und häufig in Form von Fremdanträgen (Krankenkassen, Finanzämter etc.) gestellt wurden.
FOLGEN:
Höhere Ausfälle für Gläubiger + signifikant steigendes Haftungspotential für Geschäftsleiter
LÖSUNG:
Schaffung einer gesetzlich verankerten „Handlungsanleitung“ für das frühzeitige Identifizieren von Krisenindikatoren.
Da mit Wirkung zum 01.01.2021 zudem die Insolvenzordnung (InsO) durch den Gesetzgeber in wesentlichen Details rund um Antragstatbestände sowie die diesbezüglich anzuwendenden Fristen entscheidend angepasst wurde, ergibt sich allein daraus bereits Handlungsbedarf.